E H R E N O R D N U N G
des Limbacher Bürgertreffs
Version 1 – beschlossen in der Hauptversammlung vom 12.11.2007
§ 1 Ehrung für langjährige Mitglieder
Mitglieder, die dem Limbacher Bürgertreff mindestens 15 Jahre und länger angehören, werden für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt. Ehrungen erfolgen grundsätzlich nach einer Mitgliedschaft von
15, 25, 40, 50, 60 Jahren, danach alle fünf Jahre
§ 2 Ehrung für besondere Verdienste
Mitglieder, die sich in besonderem Maß um den Verein verdient gemacht haben, können von der Hauptversammlung auf Vorschlag der Geschäftsführung mit einfacher Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 3 Ehrenvorsitzender
Ehemalige Vorsitzende, die mindestens 15 Jahre im Amt waren und außerordentliche Leistungen für den Verein erbracht haben, können von der Hauptversammlung auf Vorschlag der Geschäftsführung mit einfacher Mehrheit zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Es kann aber immer nur einen Ehrenvorsitzenden geben.
§ 4 Beitragsbefreiung
Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, auch vom Familienbeitrag, wenn ein Partner Ehrenmitglied wird.
§ 5 Totenehrung
Bei Tod eines Mitglieds wird ein Zuschuss an die Hinterbliebenen zur Grabpflege gewährt. Alternativ wird auf Wunsch der Hinterbliebenen eine entsprechende Spende an die benannte Institution überwiesen.
§ 6 Sach- oder Geldzuwendungen
Unterzeichnet wurde die Satzung vom 1. Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
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